Mitarbeiter:Innen werden auf „ 6.9 Hinweisgeberschutzgesetz“ des QM-Organisations-Handbuchs hingewiesen.
Wir haben eine interne Meldestelle zur Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Diese wird geleitet von Frau Rechtsanwältin Ann Kristin Otto.
Mitarbeiter:Innen und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen, die unter das HinSchG fallen, können diese auf folgenden Wegen bei der o.g. internen Meldestelle melden:
- E-Mail: hinweise@ak-otto.de
- Brief: Rechtsanwältin Ann Kristin Otto, Talstraße 2, 35745 Herborn
- Telefon: 02772 5088508
Das interne Meldesystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Rechtsvorschriften. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus § 2 HinSchG.
Für Beschwerden oder Fragen außerhalb dieses Anwendungsbereichs des HinSchG wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle der Katholische KiTa gGmbH Koblenz.